Kosten für Psychotherapie bei Alexander Capitain Verhaltenstherapeut Trier & Wittlich

Behandlungskosten im Detail

 

Gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich versicherter Patient ist die Behandlung für Sie in meiner Praxis in Wittlich kostenfrei. Ich biete Einzel- und Gruppenpsychotherapie an.

Meine Praxis ist auf Gruppenpsychotherapie spezialisiert, Sie können sich unter folgendem Button genauer über die von mir angebotenen Behandlungskonzepte informieren.

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Privat Versicherte

In meiner Praxis biete ich Psychotherapie für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte an. In der Regel werden die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.

Informieren Sie sich jedoch bitte vorab, ob Ihre Versicherung die Kosten in voller Höhe übernimmt oder nur anteilig. Bringen Sie bitte auch in Erfahrung, ob die Behandlung beantragt werden muss und ob es eine Beschränkung der jährlich verfügbaren Sitzungen gibt.

Das Honorar wird gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) quartalsweise privat in Rechnung gestellt. Eine Übersicht über die Behandlungskosten für Privatpatienten und Selbstzahler erhalten Sie mit einem Klick auf den nachfolgenden Button:

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Bei Fragen können Sie mich gern über das Kontaktformular oder per Telefon erreichen.

 

Selbstzahler

In einigen Spezialfällen möchten Patienten ihre Behandlung selbst bezahlen. In diesem Fall sind Sie frei von bürokratischen Antragstellungen und Leistungseinschränkungen und es werden keine Informationen an Ihre Krankenkasse übermittelt.

Die hierfür aufgebrachten psychotherapeutischen Leistungen werden analog der Gebührenordnung für Psychotherapeuten liquidiert (siehe Button „Mehr erfahren“ unter dem Punkt „Privat Versicherte“).

Bei Fragen können Sie mich gern über das Kontaktformular oder per Telefon erreichen.

 

Paartherapie

Paartherapie wird von Krankenkassen nicht als Heilbehandlung angesehen, weshalb die Kosten hierfür von Kassen grundsätzlich nicht übernommen werden (weder gesetzlich noch privat). Entsprechend werden in einer Paartherapie keine psychischen Störung diagnostiziert, Sie erhalten also keine Diagnose und es werden keine Informationen an die Krankenkasse übermittelt. Sollte in der Paartherapie festgestellt werden, dass einer oder beide Partner zusätzlich zu den Paar-/ Eheproblemen an einer krankheitswertigen psychischen Störung leiden (beispielsweise Depression), können ergänzend zur Paartherapie Einzelsitzungen durchgeführt werden, die (nach Beantragung) wiederum von der Krankenkasse übernommen werden können.

 
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