Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie im Ausnahmefall die Möglichkeit, kostenfrei in meiner Privatpraxis behandelt zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bei anderen Psychotherapeuten (die einen Vertrag mit der Krankenkasse bzw. einen sogenannten „Kassensitz“ haben) länger als sechs Monate auf einen Termin warten müssen. In der Region Trier / Wittlich ist das oft der Fall. Solche langen Wartezeiten sind unzumutbar, wenn Sie unter einer psychischen Störung leiden und dringend Behandlung benötigen. Deshalb können Sie in diesem Fall ein Verfahren zur Kostenerstattung beantragen. Leider funktioniert dieses Verfahren nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich gut: Große Krankenkassen (wie Barmer, AOK und DAK) lehnen diese Anträge oft ab, kleinere Krankenkassen wie Betriebskrankenkassen bewilligen diese häufiger. Fragen Sie am besten vorab Ihre Krankenkasse, ob das Kostenerstattungsverfahren für Sie infrage kommt.
Privat Versicherte
In meiner Praxis biete ich Psychotherapie für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte an. In der Regel werden die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.
Informieren Sie sich jedoch bitte vorab, ob Ihre Versicherung die Kosten in voller Höhe übernimmt oder nur anteilig. Bringen Sie bitte auch in Erfahrung, ob die Behandlung beantragt werden muss und ob es eine Beschränkung der jährlich verfügbaren Sitzungen gibt.
Das Honorar wird gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) quartalsweise privat in Rechnung gestellt. Eine Übersicht über die Behandlungskosten für Privatpatienten und Selbstzahler erhalten Sie mit einem Klick auf den nachfolgenden Button:
Bei Fragen können Sie mich gern über das Kontaktformular oder per Telefon erreichen.
Selbstzahler
In einigen Spezialfällen möchten Patienten ihre Behandlung selbst bezahlen. In diesem Fall sind Sie frei von bürokratischen Antragstellungen und Leistungseinschränkungen und es werden keine Informationen an Ihre Krankenkasse übermittelt.
Die hierfür aufgebrachten psychotherapeutischen Leistungen werden analog der Gebührenordnung für Psychotherapeuten liquidiert (siehe Button „Mehr erfahren“ unter dem Punkt „Privat Versicherte“).
Bei Fragen können Sie mich gern über das Kontaktformular oder per Telefon erreichen.
Paartherapie
Paartherapie wird von Krankenkassen nicht als Heilbehandlung angesehen, weshalb die Kosten hierfür von Kassen grundsätzlich nicht übernommen werden (weder gesetzlich noch privat). Entsprechend werden in einer Paartherapie keine psychischen Störung diagnostiziert, Sie erhalten also keine Diagnose und es werden keine Informationen an die Krankenkasse übermittelt. Sollte in der Paartherapie festgestellt werden, dass einer oder beide Partner zusätzlich zu den Paar-/ Eheproblemen an einer krankheitswertigen psychischen Störung leiden (beispielsweise Depression), können ergänzend zur Paartherapie Einzelsitzungen durchgeführt werden, die (nach Beantragung) wiederum von der Krankenkasse übernommen werden können.
Kosten Paartherapie: 160 € pro Therapieeinheit (60 Minuten).